Wenn es gelingt, die von Kündigungen betroffenen Arbeitnehmer zu überzeugen, in eine Transfergesellschaft zu wechseln, handelt es sich im Ergebnis um die einfachste, schnellste, rechtssicherste und damit billigste Lösung des Personalabbaus. Ziel einer Transfergesellschaft ist es, Arbeitslosen und in naher Zukunft von Arbeitslosigkeit Bedrohten, sozialverträglich den (Wieder-)Einstieg oder Übergang in ein neues Arbeitsverhältnis oder auch in den Ruhestand zu ermöglichen. Die Transfergesellschaft ist ein Gestaltungsinstrument, um für |
maximal zwölf Monate die Auszahlung von Transferkurzarbeitergeld gem. §§ 216 ff. SBG III für die von Entlassungen betroffenen Arbeitnehmer zu erlangen. Ggf. zahlt das Unternehmen einen frei aushandelbaren Zuschuss, i. d. R. zumindest das Urlaubs- und Weihnachtsgeld und die Sozialversicherungsbeiträge (sog. Remanenzkosten). Auch Unternehmen, die weniger als 20 Arbeitnehmer beschäftigt haben, können diese Möglichkeit nutzen. Seit 1. 1. 2004 ist das Erfordernis eines „erheblichen Personalabbaus” aufgegeben worden! . |